Allgemeine Geschäftsbedingungen für ICT Dienstleistungen, Version Januar 2023

  1. Anwendungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ICT-Dienstleistungen (Informations- und Kommunikationstechnologie) im Bereich, Client Server, Netzwerk, Security, Telematik, Projektmanagement und Consulting von Trutmann Informatik AG (ATI) und treten mit der Unterzeichnung der Support-Vereinbarung in Kraft.
  2. Mitgeltende Dokumente der AGB ist der Abschluss einer Supportvereinbarung, Projektauftrag, Leistungsbeschreibung Service Level Agreement (SLA), projektspezifische Angebote, Auftragsbestätigungen, Inventar, Prinzipschema und Abnahmen.
  3. Angebote und Preise stehen unter dem Vorbehalt von Preisänderungen der Lieferanten von ATI. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, exkl. der gesetzlichen MWST. Produktpreise verstehen sich exklusiv Transport, Installation, Schulung, Anwenderunterstützung oder sonstige Nebenkosten. Bei Preissenkungen oder Erhöhungen werden dem Kunden die zum Zeitpunkt der Anlieferung bei ATI gültigen Preise verrechnet. Dienstleistungen werden nach vereinbarten Fixpreisen oder nach effektivem Aufwand zu den aktuellen Ansätzen in Rechnung gestellt. Reisezeit gilt als Arbeitszeit und wird nicht separat ausgewiesen. Alle übrigen Spesen (Versand- und Transportkosten, Parkplatzgebühren, Übernachtung, Flug, etc.) werden nach Aufwand weiterverrechnet.
  4. Zahlungsbedingungen Sofern nichts anderes vereinbart, sind alle Rechnungen innert 10 Tagen und ohne Abzüge zu begleichen. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 8% verrechnet. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der ATI. Die ATI darf unter Eigentums­vorbehalt stehende Ware abmontieren und mitnehmen. Der Kunde erklärt sich mit dem Eintrag ins Eigentumsvorbehaltsregister einverstanden
  5. Inkrafttreten, Dauer und Kündigung. Die Mindestvertragsdauer für Supportvereinbarungen sind 36 Monate und startet im Folgemonat nach Unterzeichnung von diesem Vertrag. Eine Kündigung der Vereinbarung ist unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist durch beide Parteien möglich, erstmals per Ende der Mindestvertragsdauer.
  6. Definition Dringende Störung (Gesamtausfall des Systems oder zentralen Hauptkomponenten). Leistungen, für die keine kostenpflichtige Service Levels (Bsp. Modul 1 Basis) vereinbart wurden, bestrebt sich ATI nach «best effort» mit den ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen um die Störungsbehebung, ohne jedoch eine Zusicherung abzugeben.
  7. Mitwirkungspflichten Der Kunde hat ATI, deren Mitarbeitende und die von ihr zur Vertragserfüllung beauftragten Dritten bei der Erbringung ihrer Leistungen in jeder zumutbaren Weise aktiv im erforderlichen Umfang und zeitgerecht zu unterstützen. Ferner hat der Kunde die nötigen Vorbereitungs- und Bereitstellungshandlungen (einschliesslich der Beschaffung aller erforderlichen Rechte und Genehmigungen) vorzunehmen und den notwendigen Zugang zu seinen Räumlichkeiten, Zugriff auf seine Systeme und Ressourcen zu gewähren.
  8. Verantwortung des Kunden. Für gelieferte Software gelten die Bestimmungen des jeweiligen Software-Herstellers, welche insbesondere im Software-Lizenzvertrag zwischen Hersteller und Benutzer/Endkunde enthalten sind. Für Sicherungsmassnahmen zum Schutz gespeicherter Daten trägt der Kunde die alleinige Verantwortung.
  9. Rechtswahl und Gerichtsstand wird der Sitz der Firma Trutmann Informatik AG, 4147 Aesch vereinbart.
  10. Änderungen der AGB. Dem Kunden wird eine Änderung oder Abweichung der AGB schriftlich per E-Mail mitgeteilt.
  11. Urheberrecht. Bei der Konzeptausarbeitung wie Planungs- und Projektierungsphase, Zeichnungen, Offerten, Auswertungen und anderen Unterlagen der ATI behält sich diese das ausschliessliche Eigentums- und Urheberrecht vor. Solche Dokumente werden dem Kunden persönlich anvertraut und dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder kopiert werden.
  12. Beanstandungen/Haftung. Für Schäden aus Einsatz, Betrieb, Arbeitsleistung oder bei allfälligen Störungen wird keine Haftung übernommen. Jegliche Schadenersatzpflicht für Folgeschäden, wie zum Beispiel entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechung, Datenverlust oder Ansprüche Dritter, ist ausgeschlossen.
  13. Behebung von Schäden, die durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden (wie z.B. Elementarschäden, mechanischer Schaden, Modifikationen, Reparaturversuchen, Reinigungen, Providerstörungen, Betriebsmaterial, Zubehör) werden nach Aufwand verrechnet.
  14. Garantie und Beanstandungen sind innerhalb von 5 Tagen nach erfolgter Lieferung- bzw. Dienstleistungserbringung anzufechten, andernfalls diese als genehmigt gelten. Die Gewährleistung für Mängel beschränkt sich auf die Bedingungen des Herstellers/Lieferanten, welche dem Kunden mit der Warenlieferung zur Kenntnis gebracht werden.
  15. Datenschutz Mit der Auftragserteilung stimmen Sie (Kunde) ausdrücklich zu, dass wir (ATI) Ihre persönlichen Daten im Rahmen der Auftragsabwicklung verarbeiten, an Hersteller weitergegeben und gespeichert werden können.